Fahrschulbetrieb ab 1. März 2021 wieder zulässig!
Ab 1. März 2021 ist der praktische Fahrschulunterricht wieder gestattet.
Vorgeschrieben sind hierbei medizinische Masken oder ein Atemschutz, welcher die Anforderung der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar erfüllt. Das Tragen solcher Masken ist auch bei der praktischen Fahrerlaubnisprüfung verpflichtend.
Der Theorieunterricht wird ab 16.03.2021 ausschließlich online durchgeführt.
Anmeldungen immer Dienstag und Donnerstag ab 18Uhr!
Liebe Grüße eure Fahrlehrer!!!
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