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Klasse C1E

Beschreibung
 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Ausbildung

Keine Theorieausbildung

Praxis

• Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

• Sonderfahrten

- 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit

- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit 

Zug: 3 Überland / 1 Autobahn / 2 bei Dunkelheit 

Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit 

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