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Klasse C1

Beschreibung
 

Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Ausbildung

Theorie

• 6 Doppelstunden Grundstoff

• 6 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis

• Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

• Sonderfahrten

-  3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit 

- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit 

Zug: 3 Überland / 1 Autobahn / 2 bei Dunkelheit 

Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit 

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