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Klasse B/BF17

BBF17

Beschreibung
 

Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse), sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17") Eingeschlossene Klassen: AM und L

Ausbildung

Theorie • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • 5 Fahrstunden Überland • 4 Fahrstunden Autobahn • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Klasse BE

BE

Beschreibung
 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Ausbildung

Theorie • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • 3 Fahrstunden Überland • 1 Fahrstunden Autobahn • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Klasse AM

AM

Beschreibung
 

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren. Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klassen: keine

Ausbildung

Theorie • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) • 2 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

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Klasse A

A

Beschreibung
 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Mindestalter: 21 Jahre Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Ausbildung

Theorie • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • 5 Fahrstunden Überland • 4 Fahrstunden Autobahn • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Klasse A2

A2

Beschreibung
 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt. Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt). Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Ausbildung

Theorie • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • 5 Fahrstunden Überland • 4 Fahrstunden Autobahn • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Klasse A1

A1

Beschreibung
 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM

Ausbildung

Theorie • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben. Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • 5 Fahrstunden Überland • 4 Fahrstunden Autobahn • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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Klasse C1

C1

Beschreibung
 

Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine

Ausbildung

Theorie • 6 Doppelstunden Grundstoff • 6 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • Sonderfahrten - C1: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) - gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 3 Überland / 1 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

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Klasse C1E

C1E

Beschreibung
 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt, • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt. Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Ausbildung

Keine Theorieausbildung Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • Sonderfahrten - C1E: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) - gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 3 Überland / 1 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

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Klasse C

C

Beschreibung
 

Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Ausbildung

Theorie • 6 Doppelstunden Grundstoff • 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden) Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • Sonderfahrten - Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) - Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit (Fahrstunden) - gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

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Klasse CE

CE

Beschreibung
 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Ausbildung

Theorie • 6 Doppelstunden Grundstoff • 4 Doppelstunden Zusatzstoff Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • Sonderfahrten - Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) - gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

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