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Klasse CE

Beschreibung
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig. Eingeschlossene Klassen: BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

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Ausbildung

Theorie • 6 Doppelstunden Grundstoff • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

 

Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) • Sonderfahrten - Klasse C auf CE: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) - gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden) Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit (Fahrstunden)

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