Klasse C1
Beschreibung
Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. Eingeschlossene Klassen: keine
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Ausbildung
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Theorie
• 6 Doppelstunden Grundstoff
• 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
• Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
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• Sonderfahrten
- 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo: 1 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit
Zug: 3 Überland / 1 Autobahn / 2 bei Dunkelheit
Gesamt: 4 Überland / 2 Autobahn / 2 bei Dunkelheit