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Klasse C

Beschreibung
Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

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Ausbildung

Theorie

• 6 Doppelstunden Grundstoff

• 10 Doppelstunden Zusatzstoff,

(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)

 

Praxis

• Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

• Sonderfahrten

- Klasse B auf C: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit

- Klasse C1 auf C: 3 Überland / 1 Autobahn / 1 bei Dunkelheit 

- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE

Solo: 3 Überland / 1 Autobahn / 0 bei Dunkelheit 

Zug: 5 Überland / 2 Autobahn / 3 bei Dunkelheit 

Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 bei Dunkelheit

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