
Klasse A2
Beschreibung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 KW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 KW/kg nicht übersteigt. Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt). Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Ausbildung
Theorie • 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse (kein Theorieunterricht) vorgeschrieben.
Praxis • Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
• 5 Fahrstunden Überland • 4 Fahrstunden Autobahn • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit