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Klasse A1

Beschreibung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossene Klasse: AM

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Ausbildung

Theorie

• 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

• 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse (kein Theorieunterricht) vorgeschrieben.

 

Praxis

• Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

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Sonderfahrten

• 5 Fahrstunden Überland

• 4 Fahrstunden Autobahn

• 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

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