Führerscheinantrag
Nach der Anmeldung in der Fahrschule Alex sollten Sie einen Führerscheinantrag bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt/Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Die reguläre Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrags beträgt ca. 4 Wochen. In der Bearbeitungszeit bis zur Auftragsfreigabe/Prüfungserlaubnis durch die Behörde können Sie den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen Sie persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde für die Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B und BE vorlegen:
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Fahrerlaubnisantrag
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Personalausweis oder Reisepass
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1 aktuelles biometrisches Passfoto
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Erste Hilfe Kurs. Gültigkeitsdauer unbegrenzt. (Dieser Nachweis ist bei bereits vorhandenem Führerschein jedoch nicht mehr notwendig.)
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Sehtestbestätigung. Diesen können Sie beim Optiker oder Augenarzt machen. Gültigkeitsdauer 2 Jahre.
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Bisheriger Führerschein, falls vorhanden
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Name der Fahrschule
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Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 43,40 € (Stand 01.04.17, Quelle: https://www.service-bw.de)
Zusätzlich für die Führerscheinklasse BF17 (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren) benötigen Sie folgende Unterlagen:
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Zusatzerklärung zum Führerscheinantrag
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Personalausweiskopie und Führerscheine aller Begleitpersonen
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Zusätzlich fallen folgende Gebühren an:
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Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung: EUR 7,70
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Überprüfung einer Begleitperson im Fahreignungsregister: EUR 1,50 - 10,00 (Stand 01.04.17, Quelle: https://www.service-bw.de)
Zusätzlich bei Umschreibung eines ausländischen Führerscheines (nicht EU-Führerscheine):
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Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
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Fristen: Der Führerschein sollte bis spätestens 6 Monate nach Einreise umgetauscht werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der ausländische Führerschein um weitere 6 Monate verlängert werden.
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Bei nicht EU-/EWR-Führerschein: Übersetzung des Führerscheins durch ein anerkanntes Übersetzungsbüro
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Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
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Welche weiteren speziellen Voraussetzungen Sie für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins benötigen, entnehmen Sie bitte der Staatenliste oder bei der zuständigen Behörde.
Personen, die in Ulm Ihren Wohnsitz haben, können sich an die folgende Fahrerlaubnisbehörde wenden:
Führerscheinstelle der Stadt Ulm
Sattlergasse 2
89073 Ulm